Mietbedingungen              Rechte und Pflichten für den Gast und Gastgeber

Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung vom Leistungsanbieter bestätigt
und vom Gast bestellt wurde (Rücksendung Antwortkarte).

Anzahlung/Bezahlung
Eine Anzahlung wird nicht erhoben.
Die Zahlung der Leistung wird am Anreisetag fällig, einschließlich der zu erhebenden Kurtaxe.
Die Zahlung kann ausschließlich in Bar erfolgen.

Stornierung
Tritt der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Gastvertrag zurück, bzw. später an oder früher ab als vereinbart,
ist er verpflichtet, dem Leistungsanbieter für die Tage, an denen er die Leistung nicht in Anspruch nimmt,
den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen.

Fällig werden:
42 Tage – 22 Tage vor Beginn des Aufenthaltes => 50 % des Preises
21 Tage o. weniger vor Beginn des Aufenthaltes => 90 % des Preises

Die Zahlung kann geringer ausfallen, wenn der Leistungsanbieter die Ferienwohnung im stornierten Zeitraum neu
vermieten kann. Dazu erfolgt dann im Einzelfall eine Abrechnung.